2. Öffentliche Planauflage
Öffentliche Planauflage
Änderungen in der Gesamtrevision der Ortsplanung Metzerlen-Mariastein
2. Öffentliche Planauflage vom 4. November bis 3. Dezember 2024
Gestützt auf §§ 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 17. September 2024, werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
- Änderungen Bauzonenplan
- Änderung Zonenreglement (Anhang III)
Orientierend liegt auf:
- Raumplanungsbericht zur Änderung Bauzonenplan
Änderungsinhalt: In Anwendung von § 19 PBG und aufgrund von Einsprachen und Beschwer-den wird der Schutzstatus der Gebäude auf den Parzellen GB Metzerlen-Mariastein Nrn. 1783 und 1789 auf «erhaltenswert» festgelegt.
Auflagezeit: Vom Montag, 4. November bis Dienstag, 3. Dezember 2024.
Auflageort:
Gemeinde Metzerlen-Mariastein, Rotbergstrasse 1, 4116 Metzerlen, (während den ordentlichen Büroöffnungszeiten).
Einsprachen:
Während der Auflagefrist können alle, die durch die vorgenannte Planung besonders berührt sind und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse haben, Einsprache gegen die Änderungen erheben.
Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Einsprachen sind an den Gemeinderat Metzerlen-Mariastein zu richten: Gemeinderat Metzerlen-Mariastein, Rotbergstrasse 1, 4116 Metzerlen.
Der Gemeinderat Metzerlen-Mariastein.