Öffentliche Planauflage - Schutzzonendossier Sternenbergquelle, Teilbereich Rotberg
Öffentliche Planauflage der überarbeiteten Grundwasserschutzzonen der Sternenbergquelle – Teilbereich Rotberg
vom 13. Februar 2025 bis 14. März 2025
Gestützt auf §§ 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 28. Januar 2025 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Auflage der überarbeiteten Grundwasserschutzzonen der Sternenbergquelle – Teilbereich Rotberg (Wasserverbund Hinteres Leimental, WHL). Die bestehenden Grundwasserschutzzonen der von der Überarbeitung betroffenen Sternenbergquelle – Teilbereich Rotberg genehmigt mit Regierungsratsbeschluss (RRB) Nr. 3193 vom 28. Oktober 1986 und geändert mit RRB Nr. 2239 vom 05. September 1995, werden im gleichen Verfahren aufgehoben.
Folgende Dokumente liegen vom Donnerstag, dem 13. Februar 2025 bis Freitag, 14. März 2025 bei der Gemeindeverwaltung, Rotbergstrasse 1, 4116 Metzerlen, während den üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung zur Einsichtnahme auf:
- Zur Neugenehmigung:
- Neuer Schutzzonenplan für die Sternenbergquelle – Teilbereich Rotberg (zu genehmigender Inhalt)
- Neues Schutzzonenreglement für die Sternenbergquelle – Teilbereich Rotberg (zu genehmigender Inhalt)
- Hydrogeologischer Schutzzonenbericht für die Sternenbergquelle – Teilbereich Rotberg (orientierend)
- Konfliktplan für die Sternenbergquelle – Teilbereich Rotberg (orientierend)
- Zur Aufhebung bzw. Teilaufhebung:
- Der Schutzzonenplan und das Schutzzonenreglement, genehmigt mit RRB Nr. 3193 vom 28. Oktober 1986 wird aufgehoben.
- Das mit RRB Nr. 2239 vom 05. September 1995 genehmigte Schutzzonenreglement wird aufgehoben.
Während der Auflagefrist können alle, die durch die vorgenannte Planung besonders berührt sind und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse haben, Einsprache erheben.
Einsprachen gegen die Aufhebung der alten und gegen die Ausscheidung der neuen Schutzzonen sind bis spätestens Freitag, 14. März 2025 (Datum Poststempel) an den Gemeinderat Metzerlen-Mariastein, Rotbergstrasse 1, 4116 Metzerlen-Mariastein, schriftlich einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.