Gemeinderat

Der siebenköpfige Gemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde. Er beschliesst in allen Angelegenheiten, die nicht in der Gesetzgebung, in der Gemeindeordnung oder in anderen rechtsetzenden Gemeindereglementen ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind. Der Gemeinderat wird für 4 Jahre im Proporzverfahren gewählt.

Er hat insbesondere:

  • Die Tätigkeiten der Gemeinde zu koordinieren
  • Anträge an die Gemeindeversammlung in Sachgeschäften zu stellen
  • Die Gemeindeversammlungsbeschlüsse zu vollziehen
  • Die Gemeindeverwaltung zu beaufsichtigen, unter Vorbehalt der Oberaufsicht der Gemeindeversammlung
  • Verwaltungsreglemente zu erlassen
  • Das Disziplinarrecht auszuüben, sofern die Gemeindeordnung nicht eine andere Behörde bestimmt wird
  • Die Aufgaben der Ortspolizei im Rahmen der Gesetzgebung und der Gemeindereglemente wahrzunehmen
  • Die Gemeinde nach aussen zu vertreten

 

Mitglieder des Gemeinderates, Amtsperiode 2021 - 2025

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Daniel Renz (2.v.l.) hat per 31.12.2023 demissioniert und wurde durch Adriano Sanson (nicht im Bild) ersetzt.

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